Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB)

 

Lexikon zur

Unfallversicherung

 

Unter allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB) verstehen viele das „Kleingedruckte“ in Ihrem Versicherungsvertrag. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Allgemeine Versicherungsbedingungen sind wichtig, denn sie enthalten nicht nur alle Rechte und Pflichten der Vertragspartner, sondern erlauben dem Versicherer auch eine kostengünstige Verwaltung der Verträge und vor allem eine gerechte Gleichbehandlung aller Versicherten.

Katalog der versicherten Leistungen

In den AUB steht genau, welche Leistungen Sie für Ihre Beitragszahlung erwarten dürfen. Sie erfahren, was die Versicherung unter einem Unfall versteht, welche Ereignisse als Unfall gelten, auch wenn sie nicht exakt zu der Definition passen (erweiterter Unfallbegriff) und für welche Unfälle kein Versicherungsschutz geboten wird (Ausschlüsse).

Die AUB bestätigen Ihnen zudem, dass Ihre Unfallversicherung rund um die Uhr – bei der Arbeit und in der Freizeit – und auf der ganzen Welt gilt. Besonders wichtig sind die Vereinbarungen zu den einzelnen Leistungsarten, die Sie versichert haben und die Grundlage der Entschädigungsberechnung nach einem Unfall sind. Das sind zum Beispiel Invaliditätsleistung, Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Sofortleistung bei Schwerverletzungen, Schmerzensgeld für Knochenbrüche und vieles mehr.

Ihre Unfallversicherung ist so individuell wie Ihr Leben. Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung (BBU) ergänzen und erweitern deshalb den Versicherungsschutz nach den AUB. Hier werden sinnvolle Veränderungen der AUB zum Beispiel für Kinder, Senioren, Angehörige bestimmter Berufe oder für das Ausüben von Hobbys vereinbart.

Unfallversicherung vergleichen

« zurück

Hat Ihnen der Inhalt gefallen?: