Ausschlüsse

 

Lexikon zur

Unfallversicherung

 

 

In jedem Versicherungsvertrag muss genau geregelt sein, was versichert ist und was nicht. Nur so kann der Versicherer einen Beitrag kalkulieren, und nur so weiß der Kunde, für welche Leistung er diesen Beitrag bezahlt. Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) definieren den Unfall als ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis – das kann man sich gut merken mit dem Wort PAUKE.

Körperinnere Ursachen sind also grundsätzlich in der Unfallversicherung nicht versichert, werden aber durch einen erweiterten Unfallbegriff wieder eingeschlossen. Ein wichtiges Beispiel dafür ist erhöhte Kraftanstrengung, durch die man sich verrenkt oder durch die Muskeln gezerrt oder Sehnen zerrissen werden.

Nur wenige Ausschlüsse für besondere Risikogruppen

Umgekehrt gibt es aber auch Ereignisse, die zwar unter den Unfallbegriff fallen, für die der Versicherer aber trotzdem keinen Versicherungsschutz bieten möchte (Ausschlüsse). Das sind besondere Risiken, die nur wenige Menschen betreffen, zum Beispiel Flugpersonal und Rennfahrer.

Es wäre unfair, wenn die anderen Versicherten dafür mit bezahlen müssten. Ein anderer Grund für Ausschlüsse sind Ereignisse, die viele Menschen gleichzeitig betreffen, zum Beispiel Krieg und Kernenergie. Versicherer kalkulieren so, dass viele Kunden einzahlen, aber nur wenige von einem Schaden tatsächlich betroffen sind. Bei einem Krieg würde ein solcher Risikoausgleich nicht funktionieren.

Ausgeschlossen sind zudem bestimmte Gesundheitsschäden, zum Beispiel Bandscheiben, Organblutungen, Infektionen und psychische Reaktionen auf den Unfall (posttraumatische Belastungsstörungen).

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