Kündigung einer Versicherung
Wie kündige ich meine bestehende Versicherung?
Wenn Sie Ihre bestehende Versicherung kündigen und zu einem besseren Angebot wechseln möchten, geht dies ganz einfach und schnell.
Sie ergänzen einfach das von uns vorgefertigte Muster für die entsprechende Kündigung mit den Daten Ihres Vertrages sowie Ihrer Anschrift und senden diese eigenhändig unterschrieben an das Versicherungsunternehmen.
Auf welchen Weg soll ich die Kündigung versenden?
Wir empfehlen die Kündigung per Einschreiben oder Fax zu versenden, da es nicht selten vorkommt, dass Ihr Schreiben auf dem Postweg verloren geht. Sollte dies der Fall sein, können Sie den ordnungsgemäßen Versand gegenüber dem Versicherungsunternehmen belegen.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Je nach Vertragsart gibt es verschiedene Kündigungsfristen. Das Kündigungsschreiben muss spätestens zu diesen Fristen vor Vertragsablauf beim Versicherer vorliegen. Um diese nicht zu versäumen, kann die Kündigung auch schon mehrere Monate vorher versandt werden. Geht das Schreiben nur einen Tag zu spät ein, lehnt die Versicherung die Kündigung ab und Sie sind ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden.
- Frist 1 Monat: Kfz-, Lebens-, Renten- BU- und Krankenversicherung
- Frist 3 Monate: Haftpflicht-, Hausrat-, Glas-, Gebäude-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung
Kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Sofern Ihre Versicherung die Beiträge erhöht nicht aber die Leistungen, können Sie innerhalb eines Monats nach Eingang des Schreibens zur Fälligkeit der Erhöhung außerordentlich kündigen.
Bei einer Dynamik (z. B. Hausrat-, Unfallversicherung) können Sie zwar der Dynamik widersprechen, da sich aber auch die Leistungen erhöhen besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Bei der Glas- und Gebäudeversicherung ändert sich im Regelfall jährlich der sogenannte Baupreisindex. Sollte sich auch der Beitrag erhöhen besteht ebenfalls kein Sonderkündigungsrecht, da sich auch hier die Leistungen erhöhen.
Besteht nach einem Schaden ein Sonderkündigungsrecht?
Hat ein Versicherer einen Schaden beglichen, können Sie innerhalb eines Monats nach Regulierung Ihren Vertrag entweder mit sofortiger Wirkung oder zur Hauptfälligkeit kündigen.
Bei einer Rechtsschutzversicherung kann es je nach zugrundeliegender Bedingungen eine abweichende Regelung geben. Genaueres hierzu finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.
Download Muster Kündigung
Durch Klick auf das Bild öffnet sich die entsprechende Kündigungs-Vorlage welche Sie anschließend speichern und bearbeiten können.