Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung (BBU)
Lexikon zur
Unfallversicherung
Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) bilden zusammen mit dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und weiteren gesetzlichen Bestimmungen den Rahmen für Ihre Unfallversicherung. Die AUB müssen dabei so formuliert sein, dass sie auf eine Vielzahl von Verträgen gleichermaßen passen. Nur so kann der Versicherer seinen Bestand kostengünstig verwalten, einen angemessenen Beitrag kalkulieren und allen Versicherten eine faire Leistung garantieren.
Besonderheiten wie etwa Erweiterungen des Versicherungsschutzes für bestimmte Gruppen von Versicherten oder im Rahmen eines Premium-Pakets werden durch besondere Bedingungen für die Unfallversicherung (BBU) in den Vertrag aufgenommen.
Erweiterungen des Unfallbegriffs und zusätzliche Leistungen
Die Verbesserungen durch die besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung (BBU) bestehen zunächst in einer Erweiterung des Unfallbegriffs. Grundsätzlich gilt als Unfall ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, durch das der Versicherte unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlitten hat. Erweiterungen sind zum Beispiel:
- Rettung von Menschen, Tieren und Sachen, die der Versicherte freiwillig in Kauf genommen hat
- Erfrieren, Ertrinken und Ersticken, auch wenn es sich eigentlich um körperinnere Ursachen handelt
- Einatmen von giftigen Gasen und Dämpfen über einen längeren Zeitraum, auch wenn das Merkmal der Plötzlichkeit fehlt
Außerdem werden die versicherten Leistungsarten erweitert oder angepasst, zum Beispiel eine verbesserte Gliedertaxe, nach der der Invaliditätsgrad bestimmt wird, eine stärkere Progression der Versicherungssummen bei hohen Invaliditätsgraden oder die Vereinbarung von Kurkostenbeihilfe und Kosten für kosmetische Operationen nach einem Unfall.