Genesungsgeld

 

Lexikon zur

Unfallversicherung

 

 

Genesungsgeld ist eine Leistungsart der privaten Unfallversicherung, die an das Krankenhaustagegeld anschließt. Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Versicherte aufgrund seiner Unfallverletzungen vollstationär im Krankenhaus behandelt wurde. Für diese Zeit wird ein versichertes Krankenhaustagegeld bezahlt.

Für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt gibt es das Genesungsgeld. Es wird in der vereinbarten Höhe für dieselbe Anzahl von Tagen gezahlt wie das Krankenhaustagegeld. Üblicherweise ist eine Höchstgrenze vereinbart, zum Beispiel hundert Tage.

Kompensation von Einkommensausfällen und vermehrtem Bedarf

Sinn des Genesungsgeldes ist, sich auch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ein kleines Extra gönnen zu können, das der Gesundheit zuträglich ist. Arbeitnehmer haben zudem Einkommensausfälle zu kompensieren, wenn die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen Krankschreibung endet.

Zwingend nötig ist diese Leistung aber nicht – ein entsprechend höher vereinbartes Krankenhaustagegeld erfüllt denselben Zweck und kann früher abgerechnet werden. Einige Versicherer gehen deshalb dazu über, das Genesungsgeld aus dem Leistungskatalog zu streichen.

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