Selbstbeteiligung

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Mit Vereinbarung eines Selbstbehalts beteiligt der Rechtsschutzversicherer seinen Kunden an den Kosten für einen Rechtsschutzfall. Während in anderen Versicherungszweigen Kombinationen aus absoluten und prozentualen Selbstbeteiligungen üblich sind, gibt es in der Rechtsschutzversicherung durchweg feste Beträge, meist zwischen 150 Euro und 500 Euro pro Leistungsfall.

Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann man die Beiträge um bis zu 70% reduzieren. Einerseits verringern sich die Aufwendungen des Versicherers bei jedem Leistungsfall um die Höhe der Selbstbeteiligung. Schadenfälle unterhalb der Selbstbeteiligung werden erst gar nicht gemeldet, das spart zusätzlich Verwaltungskosten.

Der Hauptgrund der Selbstbeteiligung ist aber, dass der Versicherte nicht leichtfertig einen Rechtsstreit beginnt, da er ein eigenes Interesse daran hat, unnötige Kosten zu vermeiden.

Selbstbeteiligung rechnet sich für die meisten Kunden

In einem Tarif ohne Selbstbeteiligung zahlen Sie mit Ihrem Beitrag auch für Kunden, die dank ihrer Rechtsschutzversicherung wegen Kleinigkeiten einen Anwalt beauftragen oder vor Gericht ziehen. Gehören Sie nicht zu dieser Zielgruppe, sind Sie mit einer Selbstbeteiligung besser bedient.

Wie hoch diese ausfallen soll, hängt von Ihren finanziellen Verhältnissen und den persönlichen Vorstellungen ab. Der Beitragsunterschied zwischen einer Selbstbeteiligung von 150 Euro und 250 oder 300 Euro ist je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich. Hier lohnt sich ein direkter Beitragsvergleich.

Die anwaltliche Erstberatung durch den Versicherer ist in der Regel ohnehin kostenlos, und auch weitere Rechtsschutzfälle wie eine Mediation können laut Tarif von der Selbstbeteiligung ausgenommen sein. Brauchen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung für alle anderen Fälle seltener als alle zwei bis drei Jahre, kommt die höhere Selbstbeteiligung auf jeden Fall günstiger.

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