Mediation

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Das Wort Mediation kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie Vermittlung. Im deutschen Recht ist damit eine einvernehmliche Einigung in einem Konflikt gemeint, bevor es überhaupt zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren kommt. Da die Mediation dem Anbieter einer Rechtsschutzversicherung eine Menge Geld sparen kann, übernimmt er die Kosten, soweit diese auf den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen entfallen.

Bei einer Mediation müssen nicht zwingend alle Beteiligten vor Ort anwesend sein. Das würde zwar die Gesprächsführung vereinfachen, möglich ist aber auch eine Telefon- oder Internet-Konferenz, um Reisekosten zu sparen.

Der Rechtsschutzversicherer schlägt einen Mediator vor

Keine der Parteien kann eine Mediation erzwingen, sie ist ein freiwilliges Angebot. Ihr Kontrahent und Sie möchten eine Mediation versuchen, wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden sollen? Ihr Rechtsschutzversicherer schlägt Ihnen einen geeigneten Mediator vor. Der Mediator bleibt aber allein für seine Tätigkeit verantwortlich.

Anders als ein Schiedsmann trifft er keine eigenen Entscheidungen, sondern führt die Beteiligten nur durch das Verfahren. Ob er dabei eigene Lösungsvorschläge einbringt, hängt vom Einzelfall ab und ist ihm überlassen.

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