Außerordentliche Kündigung

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Eine Rechtsschutzversicherung wird üblicherweise mit einer festen Laufzeit abgeschlossen und verlängern sich danach von Jahr zu Jahr automatisch, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor dem Ablauf gekündigt werden. Diese Kündigung zum Ablauf nennt man ordentliche Kündigung.

Unter bestimmten Voraussetzungen, die im Gesetz und in den Versicherungsbedingungen (ARB) geregelt sind, können sowohl Sie als auch das Versicherungsunternehmen den Vertrag außerordentlich, also vor dem eigentlichen Vertragsende kündigen.

Viele allgemeine Gründe für die außerordentliche Kündigung sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) genannt. Der Versicherer darf zum Beispiel kündigen, wenn ein Kunde trotz Mahnung den Beitrag nicht bezahlt.

Erhöht der Versicherer die Beiträge, nicht aber die Leistungen, steht dem Kunden das Recht zu den Vertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung zur Fälligkeit der Erhöhung außerodentlich zu kündigen.

Ein wichtiges Kündigungsrecht steht in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB): die Kündigung nach einem Rechtsschutzfall. Sie dürfen den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen, wenn die Versicherung einen Rechtsschutzfall nicht übernehmen will, obwohl sie dazu verpflichtet wäre.

Treten innerhalb eines Jahres zwei Leistungsfälle ein, können sowohl Sie als auch der Versicherer außerordentlich kündigen.

Die außerordentliche Kündigung im Versicherungsfall muss dem anderen Vertragspartner innerhalb eines Monats in Textform (also per Brief, per Fax oder per E-Mail) zugehen. Der Kunde kann mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen Zeitpunkt kündigen, spätestens zum Ende des aktuellen Versicherungsjahrs. Kündigt der Versicherer, endet der Versicherungsschutz einen Monat nach Zugang der Kündigung.

Aber Achtung!

Sie sollten auf jeden Fall vermeiden, dass ein Rechtsschutzvertrag von Seiten der Versicherungsgesellschaft gekündigt wird. In diesem Fall wird es für Sie sehr schwer wieder einen Folgevertrag zu bekommen. Verschweigt man dies bei einem neuen Antrag wissentlich, kann der neue Anbieter vom Vertrag zurücktreten und Sie stehen ohne Schutz da.

Daher sollte der Antrag auf jeden Fall immer korrekt und vollständig ausgefüllt werden um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Fällt das Risiko weg, endet der Vertrag

Außer der Kündigung gibt es auch andere Beendigungsgründe. Verkaufen Sie beispielsweise ein Auto, für das eine Verkehrsrechtsschutz besteht, oder verkaufen Sie eine Wohnung, für die Sie einen Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz vereinbart haben, teilen Sie das dem Versicherer einfach mit. Sobald der Versicherer erfährt, dass das versicherte Risiko nicht mehr besteht (Risikowegfall), endet auch der Vertrag, und Sie müssen den Beitrag nur anteilig bezahlen.

Stirbt der Versicherungsnehmer, wird der Vertrag bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fortgesetzt. Das kann für die mitversicherten Personen sehr nützlich sein. Die Hinterbliebenen dürfen den Vertrag übernehmen, indem sie den Beitrag weiterzahlen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Vertrag mit dem Todeszeitpunkt zu beenden.

Rechtsschutzversicherung vergleichen

« zurück

Hat Ihnen der Inhalt gefallen?: