Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
Lexikon zur
Rechtsschutzversicherung
Um alle Kunden trotz individuell verschiedener Risiken gleich zu behandeln und einen fairen Preis kalkulieren zu können, bedienen sich die Versicherungsunternehmen Allgemeiner Versicherungsbedingungen. (AVB). Die AVB sind für die Versicherungswirtschaft das, was beim Einkaufen im Geschäft oder im Internet die AGB, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers sind. Die AVB der Rechtsschutzversicherung heißen Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB).
Üblicherweise werden sie mit einer Jahreszahl gekennzeichnet. Es gibt eine Empfehlung des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) aus dem Jahr 2012 (ARB 2012), aber die Versicherer sind in der Entwicklung ihrer Produkte daran nicht gebunden und haben in den letzten Jahren viele Verbesserungen eingebaut. Welche ARB aktuell sind, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. Die ARB 2018 sind beispielsweise individuelle Bedingungen eines Versicherers, die für neue oder aktualisierte Verträge des Jahres 2018 gelten.
Die ARB regeln unter anderem, welche Vertragsformen es gibt (zum Beispiel Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz), welche Leistungsarten darin versichert sind (zum Beispiel Schadenersatz-Rechtsschutz und Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht) und wie diese Leistungsarten genau ausgestaltet sind. In den ARB kann der Kunde nachlesen, welche Kosten versichert sind und welche Ausschlüsse beachtet werden müssen, wann ein Vertrag beginnt und wann er endet.
In den ARB ist nicht alles erlaubt
Ohne vorformulierte Bedingungswerke wie die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung könnten die Versicherer einen bezahlbaren Geschäftsbetrieb für viele hunderttausend Kunden gar nicht durchführen. Neben der Gleichbehandlung ist also auch die Rationalisierung ein wichtiger Grund für die Verwendung von ARB im standardisierten Versicherungsgeschäft.
Damit das nicht zu Lasten der Versicherungsnehmer geht, hat der Gesetzgeber einige Vorgaben gemacht, was in ARB geregelt werden darf und was nicht. Überraschende Klauseln, die den Kunden unangemessen benachteiligen, sind beispielsweise verboten. Selbst wenn sie in den Bedingungen drinstehen, bleiben sie wirkungslos, der Versicherer darf sie nicht anwenden.