Verkehrsrechtsschutz Versicherung
Lexikon zur
Rechtsschutzversicherung
Der Verkehrsrechtsschutz ist insbesondere für Auto- und Motorradfahrer ein sinnvoller Baustein der privaten Rechtsschutzversicherung. Aber auch Fußgänger, Fahrradfahrer und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel profitieren von den Leistungen, falls eine anwaltliche Vertretung oder ein Gerichtsverfahren rund um das Thema Straßenverkehr drohen.
Bei täglich mehr als sechstausend Verkehrsunfällen auf deutschen Straßen ist das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, recht hoch. Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung kümmert sich um Ansprüche des Unfallgegners (falls Sie schuld sind) und wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. Das nennt man passiven Rechtsschutz.
Wollen Sie dagegen aktiv ein Recht verfolgen, zum Beispiel Schadensersatz für die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug oder Schmerzensgeld für eine erlittene Verletzung verlangen, hilft Ihnen der Verkehrsrechtsschutz.
Das kann jedoch teuer werden. Wollen Sie einen Blechschaden von 1.000 Euro einklagen, betragen die Gesamtkosten für den Rechtsstreit bereits in der ersten Instanz über 700 Euro.
Viele Leistungsarten in einem Vertrag
Der Schadenersatz-Rechtsschutz ist aber nicht das einzige Rechtsgebiet, das im Verkehrsrechtsschutz abgedeckt ist.
Hat das Finanzamt Ihr Fahrzeug einer falschen Schadstoffklasse zugeordnet und erhebt deshalb eine zu hohe Kfz-Steuer, können Sie sich mit der Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko dagegen zur Wehr setzen. Ein ständiger Zankapfel sind auch Verwarnungs- oder Bußgeldbescheide, die zum Beispiel auf einer fehlerhaften Radar-Messung basieren. Auch dafür bietet der Verkehrsrechtsschutz Deckung. Nur Halte- und Parkverstöße sind ausgenommen – der Aufwand stünde in keinem Verhältnis zum Nutzen und würde nur die Beiträge unnötig in die Höhe treiben.
Ein wichtiges Element im Verkehrsrechtsschutz ist auch der Straf-Rechtsschutz. Erleidet bei einem eher harmlos aussehenden Unfall Ihr Unfallgegner angeblich ein Schleudertrauma, ist das bereits eine fahrlässige Körperverletzung – vorausgesetzt, Sie sind wirklich schuld an dem Geschehen. Der Verkehrsrechtsschutz hilft Ihnen auch in einem Strafverfahren bei fahrlässig begangenen Vergehen.