Wertermittlung
Lexikon zur
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung wird meist als sogenannte gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen. Sie beruht auf dem Prinzip der Vollwertversicherung. Das bedeutet, die Versicherungssumme soll dem vollen Wert (Versicherungswert) des Gebäudes entsprechen, um den bestmöglichen Versicherungsschutz zu erhalten und nicht unnötig Beitrag für eine zu hohe Summe zu zahlen. Für die Ermittlung des Versicherungswerts gibt es drei Methoden, die mit einem sogenannten Unterversicherungsverzicht verbunden sind:
- Vom Versicherer anerkannte Schätzung eines Bausachverständigen
- Korrekte Angabe des Neubauwerts eines bestimmten Jahres und Umrechnung durch den Versicherer mit dem Baupreisindex
- Zutreffende Beantwortung von Fragen des Versicherers nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes
Unterversicherungsverzicht bedeutet, der Versicherer erkennt die auf die genannte Weise berechnete Summe auf jeden Fall als richtig an und verzichtet auf eine Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung, falls sie doch nicht stimmen sollte.
Wertermittlung meist per Fragebogen
In der Praxis wird fast ausschließlich die dritte Methode zur Wertermittlung verwendet. Nachteil der Sachverständigenschätzung ist, dass die Gutachterkosten zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen. Dennoch ist keinesfalls sichergestellt, dass ein vorliegendes Gutachten vom Versicherer anerkannt wird. Die Angabe bekannter Neubaukosten klingt zwar einfach, hält aber einige Fallstricke bereit. Zum Beispiel dürfen Mengenrabatte, die beim Bau einer kompletten Siedlung gewährt werden, in den Neubaukosten nicht berücksichtigt werden. Außerdem müssen Eigenleistungen zu normalen Fremdleistungspreisen einfließen.
Die Wohngebäude-Versicherer legen ihren Kunden deshalb üblicherweise mit dem Antrag einen Wertermittlungsbogen vor. Darin wird die Wohnfläche angegeben, außerdem sind Angaben zu einem eventuellen Ausbau von Dach- und Kellergeschoss zu machen. Schließlich erfolgt anhand der Bauausführung von Wänden und Dach, Fußböden, Fenstern, Türen, Sanitäreinrichtung und Heizung die Differenzierung zwischen einfacher, mittlerer und gehobener Ausstattung. Auf dieser Basis wird eine Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche in Mark (Wert 1914) ermittelt. Multipliziert mit der Wohnfläche ergibt sich die Gesamtversicherungssumme. Um einen Beitrag in Euro zu berechnen, kommt der Anpassungsfaktor zum Einsatz.
Moderne Verträge verzichten auf den Umweg über die Versicherungssumme 1914. Die Beitragsermittlung erfolgt dann direkt auf Basis der Wohnfläche. Eine Wertermittlung wird damit zwar überflüssig, der Fragebogen nach Wohnfläche, Ausbau und Ausstattung ist dem Wertermittlungsbogen aber sehr ähnlich.
Wenn Sie unseren nachfolgenden Vergleichsrechner nutzten, wird die korrekte Versicherungssumme automatisch ermittelt, wenn Ihre Eingaben richtig und vollständig sind.