Wert 1914
Lexikon zur
Wohngebäudeversicherung
Der Wert 1914 ist eine wichtige Grundlage der Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert. Um eine gemeinsame Basis für die Beitragsberechnung zu finden, werden die Baukosten auf Preise des Jahres 1914 zurückgerechnet.
Das Jahr 1914 spielt in den Statistiken eine große Rolle, weil es durch stabile Baupreise während des gesamten Jahres gekennzeichnet war. Für die Rückrechnung werden die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes verwendet.
Wert 1914 ist keine Entschädigungsgrenze
Viele Kunden fragen, wie hoch der ermittelte Wert 1914 für ihr Haus denn heute in Euro ist. Diese Umrechnung ist natürlich mit dem aktuellen Baupreisindex möglich. Sie führt aber zu Missverständnissen. Der so ausgerechnete Wert ist nämlich weder ein Anhaltspunkt für den aktuellen Gebäudewert noch eine Obergrenze der Entschädigung im Schadenfall, sondern ein Maßstab für die Neubaukosten eines Gebäudes in gleicher Größe und Ausstattung ist.
Der mögliche Verkaufspreis hängt dagegen zum Beispiel von der Lage, dem Alter des Gebäudes und seinem Zustand ab. Außerdem enthält er einen Anteil für das Grundstück, der in den Baukosten nicht berücksichtigt ist.
Die Entschädigung ist in der gleitenden Neuwertversicherung unbegrenzt – ein gleichartiges neues Haus würde auch bezahlt, wenn es deutlich teurer als der umgerechnete Wert 1914 wäre. Der Wert bzw. die Versicherungssumme 1914 ist lediglich eine Grundlage für die Beitragsberechnung.
Der aus Kundensicht schwer verständliche Umweg über den Wert 1914 ist in vielen modernen Verträgen zur Wohngebäudeversicherung mittlerweile nicht mehr nötig. Die Beitragsberechnung erfolgt vielmehr direkt nach Wohnfläche und Ausstattungsmerkmalen.