Anpassungsfaktor
Lexikon zur
Wohngebäudeversicherung
Der Anpassungsfaktor dient in der gleitenden Neuwertversicherung von Wohngebäuden dazu, die in Preisen des Jahres 1914 berechneten Versicherungssummen, Entschädigungsgrenzen und den Beitrag auf das heutige Preisniveau in Euro umzurechnen. Er stellt sicher, dass der Versicherungsschutz von Jahr zu Jahr zum Schutz der Kunden automatisch aktualisiert wird, ohne den Vertrag jedes mal ändern zu müssen.
Ist die Versicherung nach dem Wohnflächenmodell abgeschlossen, basiert also nicht auf einer Versicherungssumme nach Wert 1914, beschreibt der Anpassungsfaktor die jährliche Veränderung des Versicherungsbeitrags pro Quadratmeter Wohnfläche.
Berechnung nach Vorgaben des Statistischen Bundesamtes
Der Anpassungsfaktor, der in älteren Bedingungswerken als Prämienfaktor oder gleitender Neuwertfaktor bezeichnet wird, darf nicht mit dem Baupreisindex verwechselt werden.
Die Berechnung des Anpassungsfaktors beruht zwar zu 80 % auf dem Baupreisindex, der die Preisentwicklung beim Neubau von Wohngebäuden von 1914 bis heute beschreibt. Der Anpassungsfaktor berücksichtigt aber mit 20 % auch die Entwicklung des Tariflohnindexes für das Baugewerbe.
Lohnkosten sind selbstverständlich auch im Baupreisindex schon abgebildet. Die Wohngebäudeversicherung reguliert aber häufiger Reparaturschäden als Totalschäden mit einem anschließenden Neubau des versicherten Objekts. Bei Reparaturen fallen Lohnkosten im Vergleich zum Material überproportional ins Gewicht. Deshalb werden sie in der dargestellten Weise zusätzlich eingerechnet.
Ein praktisches Beispiel hierzu
In einer Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherungssumme von 20.000 Mark 1914 zu einem Beitragssatz von 1 ‰ vereinbart. Für versicherte Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten besteht eine Entschädigungsgrenze von 5 % der Versicherungssumme. Der Anpassungsfaktor 2024 ist 25,87, 2023 betrug er noch 24,06. In 2022 war dieser 20,97, im Jahr 2021 lag er noch bei 19,87.
Für diesen Vertrag ist ein Jahresbeitrag von 20 Mark 1914 zu zahlen (1 ‰ von 20.000 Mark 1914). Da heute niemand mehr ein Konto in Mark 1914 führt, muss der Betrag umgerechnet werden. Der heutige Beitrag beläuft sich somit auf 517,40 Euro (20 Mark multipliziert mit dem akt. Anpassungsfaktor 25,87). Sollte es zu einem Schaden kommen, stehen für die genannten Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten 25.870 Euro zur Verfügung: 5 % der Versicherungssumme sind 1.000 Mark 1914, diese werden mit dem Faktor 25,87 auf den Euro-Betrag umgerechnet.
Falsch wäre es, aus der Versicherungssumme 1914 und dem Anpassungsfaktor auf einen heutigen Wert des versicherten Hauses und damit auf eine Obergrenze der Entschädigung zu schließen. Die Versicherungssumme 1914 ist nur eine Hilfsgröße, um einen dem Risiko angemessenen Beitrag zu ermitteln.
Für die Entschädigung spielt sie keine Rolle, denn in der gleitenden Neuwertversicherung ist die Leistung des Versicherers nicht auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Die modernere Form der Wohngebäudeversicherung nach dem Wohnflächenmodell räumt mit diesem verbreiteten Missverständnis auf, indem sie ohne einen Wert 1914 auskommt.