Vorvertraglichkeit
Lexikon zur
Rechtsschutzversicherung
Wie fast alle Versicherungen leistet auch die Rechtsschutzversicherung nicht, wenn ein Schaden bereits vor dem Vertragsabschluss oder innerhalb der Wartezeit eingetreten ist. Um einen vorvertraglichen Schaden zu erkennen, ist es wichtig, den genauen Zeitpunkt eines Rechtsschutzfalls zu definieren. Das ist nicht immer so eindeutig, wie es auf den ersten Blick scheint.
Beispiele aus der Praxis
- Jemand kauft im Januar 2017 einen Gebrauchtwagen. Im März 2017 schließt er eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung ab. Im August 2017 werden versteckte Mängel deutlich, die offenbar beim Kauf bereits vorhanden waren. Darüber kommt es zum Rechtsstreit mit dem Verkäufer. Wäre der Kaufvertrag das entscheidende Datum, müsste die Rechtsschutzversicherung nicht leisten, denn zu diesem Zeitpunkt bestand der Versicherungsvertrag noch gar nicht. Legt man die Folgeereignistheorie zugrunde bzw. verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, besteht hingegen Versicherungsschutz.
- Ein Angestellter hat 2010 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. 2015 tritt eine Berufsunfähigkeit ein, aber der Versicherer will die vereinbarte Rente nicht zahlen, da eine nicht angezeigte Vorerkrankung für die Berufsunfähigkeit ursächlich sein soll. Die Rechtsschutzversicherung wurde 2011 abgeschlossen. Diesen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Aktenzeichen IV ZR 214/14). Auf den Vertragsabschluss kommt es laut BGH nicht an, sondern auf den Zeitpunkt, zu dem der Gegner den Rechtsverstoß – die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten – erstmals behauptet. Die Rechtsschutzversicherung muss also zahlen.
Wartezeiten beachten
Auch wenn die Rechtsprechung günstig ist für die Kunden der Rechtsschutzversicherer, bringt es nichts, den Vertrag erst abzuschließen, wenn Ärger schon in der Luft liegt.
Für die meisten Leistungsarten ist nämlich eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn vereinbart. Früher eintretende Rechtsschutzfälle werden wie unter dem Gesichtspunkt der Vorvertraglichkeit abgelehnt. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch zu prüfen, zu welchem Zeitpunkt eine bestehende Rechtsschutzversicherung gekündigt werden soll, falls Sie sich für einen neuen Vertrag entscheiden.