Überschwemmung

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

 

Nicht nur die Anwohner großer Flüsse sind zunehmend von Überschwemmungen bedroht. Das Beispiel Braunsbach im Mai 2016 oder Ahrtal im Juli 2021 zeigt, dass sich bei anhaltendem Starkregen auch scheinbar unbedeutende Bäche zu unkontrollierbaren Fluten entwickeln und enorme Schäden verursachen können.

Selbst abseits von Gewässern bedeuten Witterungsniederschläge ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Durch die Erwärmung der Erdatmosphäre werden Starkregen-Ereignisse häufiger und intensiver, da in der Atmosphäre mehr Feuchtigkeit gespeichert wird.

Die Wohngebäudeversicherung bietet im Rahmen der erweiterten Elementarversicherung Versicherungsschutz gegen Hochwasser durch ausufernde Gewässer sowie Überschwemmungen durch Witterungsniederschläge. Versichert sind auch Schäden durch Rückstau, wenn wegen einer Überschwemmung Wasser aus der Kanalisation ins Haus gelangt, sowie Schäden durch Grundwasser, das infolge von Überschwemmung oder Rückstau an die Oberfläche tritt.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist eine Überflutung des Versicherungsgrundstücks mit Oberflächenwasser. Fließt Wasser dagegen an einem Hang in ein Kellerfenster, ohne dass auf dem Grundstück Wasser steht, liegt keine Überschwemmung vor.

Fast alle Häuser sind versicherbar

Angesichts der unbestreitbaren Häufung von schweren Überschwemmungen in Deutschland, die bislang als Jahrhundert- oder gar Jahrtausend-Ereignisse galten, wird der Ruf nach einer Pflichtversicherung gegen solche Schäden laut.

Der Vorwurf, die Versicherer würden in möglichen Hochwassergebieten keine Elementarversicherung anbieten, trifft aber nicht zu. Grundlage für die Einschätzung des Risikos sind die ZÜRS Zonen. Die Abkürzung bedeutet Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. 99,4 % aller Gebäude fallen in die versicherbaren Gefährdungsklassen 1 bis 3. Lediglich 0,6 % der Gebäude sind statistisch einmal in zehn Jahren oder öfter von einer Überschwemmung betroffen.

Ein wirksamer baulicher Hochwasserschutz für diese wenigen Häuser hat nach Auffassung der Versicherungswirtschaft Vorrang vor einer zwangsweisen Umlage versicherter Schäden auf alle Gebäudeeigentümer, die von dem Risiko größtenteils gar nicht betroffen sind.

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