Rückstau
Lexikon zur
Wohngebäudeversicherung
Eine sehr unangenehme Folge von Hochwasser oder einer Überschwemmung durch Starkregen ist der in der Kanalisation entstehende Rückstau. Können die Abwasserrohre das Wasser nicht mehr aufnehmen, staut es sich zurück und gelangt durch Abflüsse von Dusche, Badewanne, Waschbecken und die Toilette ins Haus.
Verursachen Hochwasser oder Überschwemmung einen Rückstau, sind die daraus entstehenden Schäden in der Wohngebäudeversicherung gedeckt. Voraussetzung ist, dass im Vertrag die erweiterte Elementarversicherung enthalten ist.
Die Beiträge dafür variieren nach dem Risiko einer Überschwemmung. Die Versicherer haben dafür das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, kurz ZÜRS. Der Tarifierung werden ZÜRS Zonen anhand der ermittelten Gefährdungsklasse zugrunde gelegt. Über 90 % der Gebäude fallen unter die günstigste Klasse I und somit problemlos versicherbar, sofern keine Vorschäden in den letzten 10 Jahren.
Schadenverhütung durch Rückstauklappen
Kommt es aufgrund einer unzureichenden Kanalisation vor Ort selbst bei kleineren Überschwemmungen immer wieder zu Rückstauschäden, sollten Sie über den Einbau von Rückstauklappen nachdenken. Dafür existieren verschiedene Normen und technische Lösungen.
Es ist zum Beispiel zu klären, ob es sich um fäkalienfreies oder fäkalienhaltiges Abwasser handelt, ob ein Rückstauverschluss in einer durchgehenden Rohrleitung reicht oder ob jede Ablaufstelle einzeln mit einer Rückstausicherung versehen werden muss. Ein Installateur berät Sie, was nach den örtlichen Gegebenheiten die optimale Variante ist.
Oft schreiben die Versicherer auch vor, dass nur dann Schäden durch Rückstau versichert sind, wenn eine funktionierende Rückstauklappe vorhanden ist. Daher sollte dies vor Vertragsabschluss genau geprüft werden.