Streitwert
Lexikon zur
Rechtsschutzversicherung
Der Streitwert (Prozesswert) ist bei anwaltlicher Tätigkeit und in einem Verfahren entscheidend für die Höhe der Anwaltskosten und Gerichtskosten. Er drückt vereinfacht gesagt aus, um wieviel Geld es in dem Rechtsstreit geht.
Bei nichtstreitigen Verfahren, zum Beispiel um Eintragungen in das Grundbuch, spricht man vom Gegenstandswert, in Familiensachen, zum Beispiel bei Unterhaltsklagen, vom Verfahrenswert.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kennt neben den festen Betragsgebühren auch sogenannte Satzgebühren. Sie werden zur Berechnung des Honorars mit dem Streitwert multipliziert, eventuell sind sie nach Dauer und Komplexität der Tätigkeit gestaffelt. Dann spricht man von Satzrahmengebühren. Auch das Gerichtskostengesetz sieht ähnliche Regelungen vor. Gerichtliche Auslagen wie Zeugengelder richten sich nach den tatsächlichen Kosten, Gerichtsgebühren dagegen nach dem Streitwert.
Anwaltsgebühren steigen schneller als Gerichtskosten
Streitwerte sind bei regelmäßigen Kosten auf ein Jahr bezogen. Geht also um 100 Euro monatliche Mieterhöhung, beträgt der Streitwert 1.200 Euro. Die genannten Honorare und Gebühren steigen nicht proportional mit dem Streitwert. Während Gerichtskosten eher langsam zunehmen, wachsen die Anwaltskosten prozentual deutlich schneller an. Das ist auch ein Ausdruck der erhöhten Verantwortung, die der Anwalt bei hohen Streitwerten trägt.
Tabellen und Kostenrechner gibt es im Internet. Sie schaffen einen Überblick, welche Leistungen die Rechtsschutzversicherung in einem Rechtsschutzfall für Sie übernimmt.