Gerichtskosten
Lexikon zur
Rechtsschutzversicherung
Der Ersatz von Gerichtskosten ist neben den Anwaltskosten eine der wesentlichen Leistungen aus der Rechtsschutzversicherung. Die Höhe der Gerichtskosten ist in Deutschland durch Gesetze und Verordnungen festgelegt. Das sind insbesondere das Gerichtskostengesetz (GKG) und die Kostenordnung (KostO).
Die Gerichtskosten setzen sich zusammen aus Gerichtsgebühren und gerichtlichen Auslagen. Die Gerichtsgebühren werden nach dem Streitwert des Verfahrens bemessen. Es kommt nicht darauf an, welche Kosten tatsächlich entstehen. Die gerichtlichen Auslagen sind dagegen auf den konkreten Einzelfall bezogen. Darunter fallen zum Beispiel Zeugengelder, Entschädigungen für ehrenamtliche Richter, Vergütungen für Dolmetscher sowie Auslagen für Porto und Telefon.
Gerichtskosten werden zwischen den streitenden Parteien üblicherweise durch das Urteil des Gerichts verteilt. Wer verliert, zahlt auch die Kosten der Gegenseite. In diesem Fall trägt die Rechtsschutzversicherung auch die Anwalts- und Gerichtskosten Ihres Prozessgegners.
Sachverständigenhonorare als größte Position
Vor allem in einem selbstständigen Beweisverfahren sind die Honorare gerichtlich bestellter Sachverständiger ein großer Kostenfaktor. Im Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) sind nach Honorargruppen gestaffelte Stundensätze für Sachverständige verbindlich aufgeführt. Sie betragen bis zu 125 Euro.
Da für das Beweisverfahren nur die vom Gericht beauftragten Gutachten relevant sind, gibt es nicht die Möglichkeit, auf einen günstigeren privaten Gutachter zurückzugreifen. Auch die Sachverständigenkosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.