Komageld
Lexikon zur
Unfallversicherung
Vor allem Kopfverletzungen (Schädel-Hirn-Traumata) führen bei Unfallopfern zu lange anhaltender Bewusstlosigkeit. Auch starke Reize von außen können den Koma-Patienten aus diesem Zustand nicht wecken.
Komata sind zwar durchweg Anzeichen einer lebensbedrohlichen Situation, müssen aber keineswegs tödlich verlaufen und führen auch nicht immer zu bleibenden Gesundheitsschäden. Manchmal kann es sogar sinnvoll sein, den Patienten zur Entlastung der Körperfunktionen in eine Langzeit-Narkose zu versetzen, die laienhaft als künstliches Koma bezeichnet wird.
Leistungen aus der Unfallversicherung sind abhängig vom Heilungsverlauf
Ob und welche Leistungen aus der privaten Unfallversicherung gezahlt werden, hängt vom Verletzungsbild und dem Heilungsverlauf ab. Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld sind zum Beispiel abhängig von der Dauer der stationären Behandlung. Stirbt der Verunglückte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen, wird die Todesfallleistung gezahlt, ansonsten die Invaliditätsleistung und eine vereinbarte Unfallrente nach dem Grad der verbleibenden Schädigung.
Das Komageld ist ein ergänzend zum Krankenhaustagegeld vereinbartes Tagegeld für jeden Tag, an dem der Versicherte unfallbedingt im Koma liegt oder in ein künstliches Koma versetzt wurde. Bei einem künstlichen Koma kann eine Mindestdauer, zum Beispiel drei Tage, vereinbart sein. Außerdem ist in der Regel eine Höchstdauer der Leistung geregelt, beispielsweise zwei Jahre. Über das Komageld lassen sich zum Beispiel Kosten für Besuche oder eine verbesserte private Pflege finanzieren.