Todesfallleistung
Lexikon zur
Unfallversicherung
Die Todesfallleistung ist kein Pflichtbestandteil der Unfallversicherung, kann aber vereinbart werden, um zum Beispiel Angehörige zu versorgen oder Beerdigungskosten zu decken. Im Vertrag wird ein Bezugsberechtigter benannt, oder die Leistung geht an die gesetzlichen Erben.
Grundsätzlich sollten Sie beachten, dass die Unfallversicherung nur einen kleinen Teil möglicher Todesarten abdeckt. Als alleinige Hinterbliebenenversorgung ist die Todesfallleistung nach einem Unfall also nicht geeignet, hierzu empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung. Allerdings ist ein Unfalltod stets überraschend, deshalb kann eine besondere Absicherung hier durchaus angebracht sein.
Ein weiterer Aspekt spricht dafür, zumindest eine kleine Todesfallsumme einzuschließen: Die Todesfallleistung wird immer dann fällig, wenn der Verunglückte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen verstirbt. In diesem Fall gibt es keine Invaliditätsleistung. Das bedeutet aber auch, dass eine Invaliditätsentschädigung im ersten Jahr nach dem Unfall nur bis zur Höhe der Todesfallsumme gezahlt wird. Wer also schnell Geld braucht, sollte eine Todesfallleistung oder alternativ eine Sofortleistung bei Schwerverletzungen mitversichern.
Kurze Meldefristen beachten
Wichtig: Für einen Todesfall gilt eine Meldefrist von 48 Stunden. Nur so können durch eine Obduktion Beweise gesichert werden, die einen Unfalltod zweifelsfrei belegen. Das ist besonders wichtig, wenn eine vorhergehende Bewusstseinsstörung durch Herzinfarkt oder Schlaganfall nicht ausgeschlossen werden kann und solche Unfälle – nach den Standardbedingungen – nicht mitversichert sind. Auch die Blutalkoholkonzentration kann entscheidend dafür sein, ob ein Unfallereignis unter den Versicherungsschutz fällt oder nicht.
Manche Versicherer entschärfen die Fristbestimmung per Klausel dahingehend, dass die Meldefrist nicht schon mit dem Unfall beginnt, sondern erst mit der Kenntnis der Erben oder des Bezugsberechtigten von dem Todesfall und eines Unfalls als möglicher Ursache. Im eigenen Interesse ist aber die möglichst frühe Meldung eines Todesfalls trotzdem wichtig.