Folgeschäden

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Der Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung bezieht sich nicht nur auf eine direkte Einwirkung versicherter Gefahren auf versicherte Sachen, sondern auch auf Folgeschäden, die ursächlich auf den Eintritt einer Gefahr zurückzuführen sind.

Beispiele für versicherte Folgeschäden:

  • Beim Brand eines Nachbarhauses wird die Fassade des versicherten Wohngebäudes durch Hitze und Funkenflug beschädigt, ohne dass es dort zu einem Brand kommt. Ob sich die Gefahr Brand auf dem Versicherungsgrundstück verwirklicht oder nebenan, ist für den Versicherungsschutz nicht entscheidend. Auch der Ausschluss von Sengschäden wird nicht angewendet, wenn sie Folge eines Brandes sind.
  • Beim Absturz eines Flugzeugs wird eine Staumauer beschädigt. Es kommt zu einer Überschwemmung. Die entstehenden Schäden sind nicht in der Elementarversicherung gedeckt, sondern als Folgeschäden eines Luftfahrzeugabsturzes in der Feuerversicherung.
  • Durch den Bruch einer Hauptwasserleitung unter der Straße kommt es zu einer Unterspülung. Das Haus erleidet Schäden durch Erdsenkung. Auch dies ist kein Fall für die Elementarversicherung, denn dort ist Erdsenkung nur bei naturbedingten Hohlräumen versichert. Vielmehr ist die Gefahr Leitungswasser betroffen. Der Ausschluss von Schäden durch Erdsenkung und Erdrutsch gilt nämlich nicht, wenn diese durch Leitungswasser verursacht werden.

Einschränkungen in der Sturmversicherung

Lediglich bei Sturmschäden ist der Versicherungsschutz auf bestimmte sogenannte Kausalketten beschränkt. Versicherungsschutz besteht bei direkter Sturmeinwirkung oder wenn der Sturm Gegenstände auf das versicherte Gebäude wirft, außerdem für alle Folgeschäden aus diesen Ereignissen, zum Beispiel das Eindringen von Regenwasser durch Öffnungen, die gleichzeitig einen Gebäudeschaden darstellen.

Nicht versichert wäre ein Schaden, der dadurch entsteht, dass sich ein Autofahrer wegen einer plötzlichen Sturmbö erschreckt, das Lenkrad verreißt und gegen das versicherte Haus fährt. Hierfür ist die Mitversicherung der Gefahr Fahrzeuganprall erforderlich.

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