Fahrzeuganprall
Lexikon zur
Wohngebäudeversicherung
Die Versicherung gegen Fahrzeuganprall ist eine Erweiterung des Standard-Deckungsumfangs der Wohngebäudeversicherung. Nach den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB) sind Schäden durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges im Rahmen der Feuerversicherung gedeckt. Eine Klausel erweitert die Versicherung auf Straßen- und Schienenfahrzeuge.
Ein Eisenbahnunglück mit Schäden an einem Wohnhaus ist zwar ein sehr seltenes Ereignis und der Versicherungsschutz auch nur für wenige Gebäudeeigentümer in der Nähe von Bahnstrecken interessant. Die Schäden können dann aber sehr groß sein. Viele werden sich noch an den Unfall im Februar 2000 in Brühl erinnern. Die Lokomotive des Schweiz-Express kam nach einer Entgleisung erst in der Wand eines Einfamilienhauses zum Stehen.
Das Risiko eines Unfalls mit einem Straßenfahrzeug ist weit größer. Gefährdet sind nicht nur Häuser in der Außenkurve schnell befahrener Straßen, wo Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit leicht von der Fahrbahn abkommen können. Versichert sind beispielsweise auch Schäden durch missglückte Rangiermanöver, durch die die Hauswand beschädigt wird.
Kein Schutz für selbst verursachte Schäden
Eine wichtige Einschränkung des Versicherungsschutzes ist der Ausschluss von Schäden, die Bewohner oder Besucher des versicherten Hauses selbst verursachen. Wer also ungeschickt sein eigenes Garagentor rammt, darf nicht auf Ersatz durch die Wohngebäudeversicherung hoffen. Generell nicht versichert sind außerdem Zäune, Straßen und Wege sowie die Fahrzeuge selbst.