Dolmetscherkosten
Lexikon zur
Rechtsschutzversicherung
Ein grenzenloses Internet und günstige Reisemöglichkeiten ins Ausland sind an sich eine feine Sache. Gibt es aber Ärger mit einem Verkäufer außerhalb Deutschlands, in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall im Ausland, einem ausländischen Hotel oder Mietwagen, müssen Sie einen Rechtsstreit unter Umständen vor einem ausländischen Gericht ausfechten.
Die Rechtsschutzversicherung trägt nicht nur die Kosten des Anwalts vor Ort und eines deutschen Korrespondenzanwalts sowie eventuell entstehende Reisekosten, wenn Sie persönlich vor Gericht erscheinen müssen. Sie sorgt auch für einen Dolmetscher, wenn Dokumente übersetzt werden müssen, und zahlt auch dafür.
Auslandsschutz für die meisten Leistungsarten
Der Versicherungsschutz für Rechtsschutzfälle im Ausland kann bei den einzelnen Rechtsschutzversicherern unterschiedlich geregelt sein. Voller Versicherungsschutz besteht in der Regel innerhalb Europas, den Mittelmeerländern, auch wenn sie nicht zu Europa gehören, auf den Kanarischen Inseln und Madeira. Für andere Länder ist der Versicherungsschutz eingeschränkt, zum Beispiel auf eine bestimmte Summe und einen Aufenthalt von längstens sechs Wochen in diesen Ländern.
Nur in Deutschland besteht normalerweise Versicherungsschutz im Steuer-, Sozial- und Opfer-Rechtsschutz.