Opfer - Rechtsschutz

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

In der Leistungsart Opfer-Rechtsschutz sind Sie als Opfer einer Gewaltstraftat versichert, wenn Sie im Strafprozess als Nebenkläger auftreten.

Versicherungsschutz besteht, wenn das Opfer bei einer der in den Bedingungen genannten Straftaten

  • Mord und Totschlag
  • schwere Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit
  • Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung

körperlich verletzt worden ist. In diesen schlimmen Fällen haben Sie die Möglichkeit, sich als Nebenkläger in einem Strafprozess anwaltlich vertreten zu lassen und damit Ihren Beitrag zur Verurteilung des Täters zu leisten. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf das Ermittlungsverfahren und das Nebenklageverfahren.

Prävention und Absicherung bei dauerhaften Körperschäden

Ein interessanter Aspekt des Opfer-Rechtsschutzes ist die Möglichkeit, präventiv gegen weitere Gewalt vorzugehen. Nach dem Gewaltschutzgesetz können Sie bei Gericht beantragen, dass der Täter sich nicht in einem bestimmten Umkreis um Ihre Wohnung aufhalten oder Sie kontaktieren darf. Die mit einem solchen Antrag verbundenen Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung ebenso wie Kosten in Zusammenhang mit dem sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich, soweit es nicht um Geldansprüche geht. Diese wären über den Schadenersatz-Rechtsschutz versichert.

Haben Sie durch eine Gewalttat dauerhafte körperliche Schäden erlitten, erstreckt sich der Opfer-Rechtsschutz auch auf die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen nach den Sozialgesetzbüchern bzw. dem Opferentschädigungsgesetz. Dieses Gesetz sieht eine staatliche Hilfe für Opfer von vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffen vor. Mögliche Leistungen sind die Übernahme von Behandlungskosten, Renten und Lohnersatzleistungen.

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