Zweitwohnung
Lexikon zur
Hausratversicherung
Eine Zweitwohnung, gleich ob es sich um eine Ferienwohnung oder eine zusätzliche Wohnung am Arbeitsort (Pendlerwohnung) handelt, bedarf in der Hausratversicherung besonderer Aufmerksamkeit. Grundsätzlich gibt es zwar eine Außenversicherung, sodass auch Hausrat außerhalb der Hauptwohnung versichert ist. Voraussetzung ist aber, dass die Sachen nur vorübergehend aus der Wohnung entfernt werden.
Bei Kleidung, die Sie bei der Fahrt zur Arbeit oder in die Ferien mitnehmen, ist das sicher der Fall. Möbel oder Haushaltsgegenstände in der Zweitwohnung sind aber ständig außerhalb und deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen versichert, zum Beispiel wenn Ihre Kinder am Studienort in einer „Studentenbude“ wohnen.
Vertragserweiterung oder eigene Versicherung
Selbstverständlich können Sie für die Zweitwohnung eine eigenständige Hausratversicherung abschließen. Bitte nennen Sie uns dafür die Anschrift der Wohnung und die Wohnfläche, damit wir die richtige Tarifzone ermitteln und Ihnen eine Versicherungssumme vorschlagen können. Gern erfahren wir auch, wie Sie die Wohnung nutzen. Für die Beitragsgestaltung kommt es nämlich darauf an, ob die Wohnung länger als sechzig Tage am Stück unbewohnt ist, ob sie innerhalb oder außerhalb einer Ortschaft liegt und ob es im selben Haus andere, ständig bewohnte Wohnungen gibt. All das hat Einfluss auf die versicherte Gefahr und somit auch den Beitrag – zum Beispiel, ob ein Einbruch oder ein Wasserschaden lange Zeit unentdeckt bleiben.
Manche Versicherer bieten auch die Möglichkeit, Zweitwohnungen im bestehenden Vertrag der Hauptwohnung mitzuversichern. Dazu wird meist eine prozentuale Entschädigungsgrenze von der Versicherungssumme der Hauptwohnung vereinbart. Einschränkungen gibt es bei der Versicherung von Wertsachen in nicht ständig bewohnten Zweitwohnungen.
Teilen Sie uns einfach telefonisch Ihre Situation mit und wir suchen für Sie das optimale und preiswerte Angebot!