Ferienwohnung
Lexikon zur
Hausratversicherung
Ihre Hausratversicherung begleitet sie auch in den Urlaub. In einer gemieteten Ferienwohnung besteht Versicherungsschutz über die Außenversicherung. Der Umfang wird durch eine Entschädigungsgrenze limitiert, je nach Vertrag zum Beispiel 10 % oder 20 % der der Versicherungssumme für den Hausrat. Außerdem gibt es eine zeitliche Begrenzung. Sie beträgt je nach Versicherer zum Beispiel zwei oder drei Monate. Für einen Urlaub sollte das reichen.
Eigene Versicherung für die Zweit- oder Ferienwohnung
Die Außenversicherung bezieht sich nur auf den Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der versicherten Hauptwohnung befindet. Sind Sie Eigentümer einer Ferienwohnung, bzw. Zweitwohnung oder haben sie diese dauerhaft gemietet, haben Sie sicher auch Sachen, die Sie ständig dort aufbewahren, zum Beispiel Möbel, Geschirr, spezielle Kleidung oder Sportausrüstung. Dies alles wird von der Hausrat-Außenversicherung nicht erfasst, denn die Sachen sind ja ständig außerhalb Ihrer Hauptwohnung.
Die beste Lösung für diesen Fall ist eine separate Hausratversicherung für die Ferienwohnung. Die Beiträge hierfür sind im Regelfall deutlich höher als für die normale Hauptwohnung, da für die Versicherungsgesellschaften ein erheblich größeres Risiko für einen Schaden besteht. Außerdem sind hierbei einige Wertsachen nicht oder nur teilweise versichert.
Sollte die Ferienwohnung teilweise oder vollständig vermietet werden, ist hierfür meist eine gewerbliche Inventarversicherung nötig.
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