Zahnersatz
Lexikon zur
Unfallversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnersatz sind im Laufe der Zeit stark eingeschränkt worden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Zahnersatz alters- bzw. krankheitsbedingt oder wegen eines Unfalls erforderlich wird.
Wer mehr als die Grundversorgung haben möchte und keine private Krankenzusatzversicherung besitzt, muss Zuzahlungen leisten, die durchaus den Wert eines Kleinwagens erreichen können.
Versicherbar in Zusammenhang mit kosmetischen Operationen
Die Unfallversicherung kann die Kosten für einen unfallbedingte Zahnersatz im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme übernehmen. Meist erfolgt der Einschluss im Rahmen der Leistungen für kosmetische Operationen.
Aber aufgepasst – die Leistungen der einzelnen Anbieter unterscheiden sich bei Zahnbehandlung und Zahnersatz sehr stark. Die Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen stellt auf das äußere Erscheinungsbild ab, und dazu gehören – so die Standard-Bedingungen – nur Schneide- und Eckzähne.
Leistungsstarke Unfallversicherungen streichen diese Einschränkung und zahlen für Zahnarzt und Laborleistungen, wenn bei einem Unfall natürliche Zähne beschädigt wurden. Nicht ersetzt wird also trotz der Erweiterung des Versicherungsschutzes die Erneuerung von Brücken, Kronen oder Implantaten.
Außerdem müssen Sie darauf achten, die Versicherungssumme hoch genug zu wählen. Sie sollten daran denken, dass es sich um eine Gesamtsumme für Zahnbehandlungen und plastische Chirurgie handelt.