Vollinvalidität

 

Lexikon zur

Unfallversicherung

 

 

Als Vollinvalidität bezeichnet die Unfallversicherung einen Invaliditätsgrad von 100 %. Der kann sich aus einer einzigen schweren Verletzung ergeben oder aus dem Zusammentreffen mehrerer Gesundheitsschäden.

Bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen und Sinnesorganen richtet sich der Invaliditätsgrad nach der Gliedertaxe. Das ist eine Tabelle, in der man die entsprechenden Prozentsätze ablesen kann.

Die Invaliditätsgrade können je nach Versicherer unterschiedlich ausfallen, die Anwendung ist aber immer gleich. Müssen zum Beispiel nach einem schweren Motorradunfall ein Arm und ein Bein unterhalb des Knies amputiert werden, addiert sich die Invalidität nach der Gliedertaxe aus 70 % (Arm) und 50 % (Bein) zu 120 % – allerdings sind mehr als 100 % nicht möglich, weil dann ja bereits eine Vollinvalidität vorliegt.

Bei anderen Verletzungsarten entscheidet ein ärztliches Gutachten über den Invaliditätsgrad. Eine Vollinvalidität ist zum Beispiel bei einer Querschnittslähmung gegeben, und häufig auch nach schweren Kopfverletzungen (Schädel-Hirn-Traumata).

Umfassende Absicherung bei Vollinvalidität

Der Invaliditätsgrad ist maßgeblich für die Entschädigungshöhe bei den Leistungsarten Invalidität und Unfallrente. Auch andere Leistungen wie Sofortleistung bei Schwerverletzungen und Übergangsleistung hängen von Verletzungsarten bzw. dem Grad der Beeinträchtigung ab.

Besonders wichtig ist, im Vertrag sicherzustellen, dass bei Vollinvalidität genügend Geld zur Verfügung steht, um einmalige Kosten wie Umbau oder Umzug zu finanzieren und auch den Einkommensverlust aufzufangen. Die vereinbarte Grundsumme so hoch anzusetzen, würde bei weniger dramatischen Unfällen zu unnötig hohen Leistungen führen und den Versicherungsbeitrag viel zu sehr in die Höhe treiben.

Dem überproportional steigenden Bedarf bei Vollinvalidität trägt man besser durch Vereinbarung einer hohen Progression bei der Invaliditätsleistung und einer Vervielfachung der Leistung bei der Unfallrente Rechnung.

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