Versicherte Schäden

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Während man unter versicherte Gefahren die Schadenursachen versteht, die zu einem unter die Ersatzpflicht des Versicherers fallenden Schaden führen, bezeichnet der Begriff versicherte Schäden die wirtschaftlichen Nachteile, die dem Versicherungsnehmer durch den Eintritt einer versicherten Gefahr entstehen und die durch die Leistung der Versicherung ausgeglichen werden sollen.

Sachschäden und Kostenschäden

Der wesentliche Inhalt der Wohngebäudeversicherung ist der Ersatz für Schäden am Gebäude in Form von

  • Zerstörung,
  • Beschädigung oder
  • Abhandenkommen

von versicherten Sachen.

Neben diesem Sachschaden entstehen in Zusammenhang mit dem Versicherungsfall aber auch weitere Kosten, die nicht direkt für die Wiederherstellung bzw. Reparatur der Gebäudesubstanz aufgewendet werden. Für diese Positionen besteht, zum Teil nach besonderer Vereinbarung, ebenfalls Versicherungsschutz im Rahmen der versicherten Kosten.

Beispiele für versicherte Kosten sind Aufräumungskosten, Abbruchkosten, Bewegungskosten, Schutzkosten und Dekontaminationskosten. Versichert sind außerdem Schadenabwendungskosten und Schadenminderungskosten, der sogenannte Aufwendungsersatz.

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