Senioren, Rentner

 

Lexikon zur

Unfallversicherung

 

 

Noch vor wenigen Jahrzehnten konnte eine Unfallversicherung nicht über das 75. Lebensjahr hinaus fortgesetzt werden. Was damals in den Bedingungen stand, ist heute undenkbar und wäre vermutlich schon unter dem Gesichtspunkt der Altersdiskriminierung nicht mehr zulässig.

Ganz abgesehen davon – steigende Lebenserwartung und medizinischer Fortschritt sorgen dafür, dass viele Seniorinnen und Senioren heute mit 75 noch sehr aktiv sind. Und mit der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre werden sie dann ja auch erst seit acht Jahren ihren Ruhestand genießen und als Rentner noch mitten im Leben stehen.

Angepasste Produkte schaffen maßgeschneiderten Versicherungsschutz

Aber selbst bei jung gebliebenen Senioren ändert sich der Versicherungsbedarf in der Unfallversicherung. Es soll auch nicht verschwiegen werden, dass das Risiko eines Unfalls mit schweren Folgen im Alter ansteigt. Die Versicherer tragen beiden Aspekten mit speziellen Seniorenprodukten Rechnung.

Zum Beispiel ist im hohen Alter eine umfangreiche Kapitalzahlung im Invaliditätsfall nicht unbedingt sinnvoll und nur unnötig teuer. Es genügt, wenn etwas Geld für einmalig anfallende behinderungsbedingte Kosten vorhanden ist. Für vermehrte Bedürfnisse ist eine Unfallrente deutlich preisgünstiger abzusichern.

Wichtig bei einem Seniorenprodukt sind außerdem erweiterte Leistungen bei bestimmten alterstypischen Verletzungsarten, zum Beispiel Oberschenkelhalsbruch, sowie der Einschluss von Unfällen durch krankheitsbedingte Bewusstseinsstörungen wie Herzinfarkt und Schlaganfall. Auch eine Erhöhung der Untergrenze bei Anrechnung von Vorerkrankungen (Mitwirkungsanteil) ist sehr wichtig.

Fast jeder Mensch hat im Alter gewisse Einschränkungen hinzunehmen – wirken sie zu mehr als 25 % an einer unfallbedingten Beeinträchtigung mit, werden sie von der Entschädigung abgezogen. In guten Verträgen wird dieser Anteil auf 50 % angehoben, am besten sogar die ganze Bestimmung gestrichen.

Eine umfassende Senioren/Rentner-Unfallversicherung beschränkt sich nicht auf Geldzahlungen nach einem Unfall. Sehr willkommen ist in dieser Zielgruppe der Einschluss von Assistance-Leistungen, zum Beispiel die Möglichkeit zur Konsultation eines Unfallmanagers oder die Vermittlung einer Haushalts- und Pflegehilfe.

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