Behinderungsbedingte Kosten

 

Lexikon zur

Unfallversicherung

 

 

Kann man die Gesundheit eines Menschen in Geld messen? Diese Frage stellt sich bei der Unfallversicherung glücklicherweise nicht. Sie gehört – wie beispielsweise auch die Lebensversicherung – zu den sogenannten Summenversicherungen. Das bedeutet, der Versicherer erbringt nach einem Unfall eine zuvor vereinbarte Leistung, ohne nachzurechnen, wie hoch der entstandene Schaden tatsächlich ist.

Bleibt durch einen Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung (Invalidität), kommen auf den Verunglückten neben Heilbehandlung und Rehabilitation vor allem zwei Arten von Kosten zu. Das sind zunächst einmalige Aufwendungen, zum Beispiel für Umzug in eine behindertengerechte Wohnung oder für den entsprechenden Umbau eines Hauses. Eventuell muss auch ein geeignetes Fahrzeug beschafft werden. Zweitens geht es um eine Kompensation von Einkommensausfällen, wenn das Unfallopfer nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in seinem Beruf arbeiten kann.

Passende Leistungsarten auswählen

Die Unfallversicherer haben für die jeweiligen Lebensabschnitte (Kinder, berufstätige Erwachsene und Senioren) bereits passende Leistungspakete zusammengestellt. Wer möchte, kann sich aber aus dem Angebot auch selbst die gewünschten Bausteine aussuchen. Für einmalige behinderungsbedingte Kosten ist eine ausreichend hohe Invaliditätsleistung wichtig.

Durch Vereinbarung einer Progression werden gerade bei besonders schweren Unfällen trotz kleiner Grundsumme sinnvolle Beträge erreicht. Der zweite wichtige Baustein für den Fall einer Invalidität ist die Unfallrente. Sie sichert den gewohnten Lebensstandard oder unfallbedingten Mehrbedarf auch dann, wenn das Arbeitseinkommen wegfallen sollte.

Manche Tarife bieten die Möglichkeit, behinderungsbedingte Kosten als eigene Leistungsart zu versichern. Neben den bereits erwähnten Kosten für Umbau der Wohnung oder Umzug sowie Umbau eines Pkw fallen darunter zum Beispiel auch Anschaffungskosten für Prothesen und Hilfsmittel wie etwa für einen Rollstuhl. auch Kosten für berufliche Umschulungsmaßnahmen werden vom Versicherer übernommen.

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