Pflanzen

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Pflanzen zählen zum Hausrat und sind deshalb versicherte Sachen. Vereinbarte Beschränkungen des Versicherungsschutzes gelten selbstverständlich auch für sie.

Da sind einmal die benannten Gefahren, auf die sich die Hausratversicherung bezieht, zum Beispiel Brand oder Einbruch. Wird eine Zimmerpflanze bei einem Brand zerstört oder von einem Einbrecher umgeworfen, ist der Schaden versichert. Verwelkt sie oder bekommt sie Blattläuse, sind das keine versicherten Gefahren. Entsteht ein Schaden durch eine Pflanze, liegt in aller Regel keine versicherte Gefahr vor, sodass auch kein Versicherungsschutz in der Hausratversicherung besteht. Sondern Pflanzen beispielsweise so viel Feuchtigkeit ab, dass sich Schimmel bildet, ist das kein Leitungswasserschaden.

Versicherungsort ist die Wohnung

Die zweite wesentliche Beschränkung betrifft den Versicherungsort: Grundsätzlich sind nur Sachen in der Wohnung versichert. Balkone und Terrassen zählen zur Wohnung, der Garten dagegen nicht. Schäden an Gartenpflanzen nach einem Feuerwehreinsatz wären aber als Schadenminderungskosten zu ersetzen. Manche Versicherer bieten einen Versicherungsschutz für Außenanlagen auch über die Wohngebäudeversicherung.

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