Leitungswasserschaden

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Während sich die Wohngebäudeversicherung nach einem Rohrbruch um den Bruchschaden selbst und um den Nässeschaden an Gebäudeteilen kümmert, geht es in der Hausratversicherung um Schäden am Hausrat, also an beweglichen Sachen.

Quellen beispielsweise Möbel auf, weil sie im Wasser gestanden haben, oder sind durchnässte Elektrogeräte und Bücher unbrauchbar, sind das typische Leitungswasserschäden der Hausratversicherung. Im Gegensatz zu älteren Versicherungsbedingungen (VHB) sind mögliche Quellen des Wasseraustritts heute recht umfassend definiert.

Das Leitungswasser muss aus Zu- und Ableitungen der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen (zum Beispiel Waschmaschine oder Spülmaschine) oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien ausgetreten sein. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel sowie Wasserdampf stehen dem Leitungswasser gleich.

Versicherungsschutz auch für Gebäudebestandteile

Die neuen Bedingungswerke der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind im Bezug auf den Leitungswasserschaden sehr gut aufeinander abgestimmt, um unwirtschaftliche Überschneidungen und mehr noch gefährliche Deckungslücken zu vermeiden.

In bestimmten Fällen werden deshalb auch Sachen als Hausrat entschädigt, die eigentlich Gebäudebestandteile sind. Namentlich sind das Reparaturkosten für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen und Tapeten in Miet- oder Eigentumswohnungen, weil der Mieter oder Wohnungseigentümer hier nicht selbst für die Gebäudeversicherung sorgen kann. Im selbst genutzten Einfamilienhaus erfolgt die Deckung der genannten Schäden dagegen über die Gebäudeversicherung.

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