Nebenklage
Lexikon zur
Rechtsschutzversicherung
Schließt sich der Geschädigte in einem Strafverfahren der öffentlichen Anklage der Staatsanwaltschaft an, bezeichnet der Jurist dies als Nebenklage. Die Verknüpfung eines Strafverfahrens mit der Verfolgung privater Interessen ist eine große Ausnahme im deutschen Recht, denn normalerweise hat der Staat das Monopol bei der Verfolgung von Straftaten.
Die Nebenklage ist deshalb nur bei bestimmten Verbrechen zulässig. Das sind insbesondere alle vorsätzlichen Körperverletzungen einschließlich versuchtem Mord und Totschlag, sogenannte Freiheitsdelikte wie erpresserischer Menschenraub und Geiselname, Vergewaltigung und seit einigen Jahren auch Stalking.
Nebenklage ist im Opfer-Rechtsschutz enthalten
Die Rechtsschutzversicherung trägt beim Opfer-Rechtsschutz auch die Kosten einer Nebenklage. Der Nebenkläger kann zum Beispiel Akteneinsicht durch einen ihn vertretenden Anwalt nehmen, hat ein Fragerecht in der Hauptverhandlung, darf dort Beweisanträge stellen und gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
Der wesentliche Vorteil besteht darin, dass er das gesamte Verfahren verfolgen, seine Ansichten einbringen und seine Interessen aktiv wahrnehmen kann. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist aber, dass Sie als Verbrechensopfer einen dauerhafter Körperschaden erlitten haben.