Modellfahrzeug

 

Lexikon zur

Privathaftpflichtversicherung

 

 

Haftpflichtschäden aus dem Gebrauch ferngelenkter Modellfahrzeuge (Landfahrzeuge, aber auch Modellboote – nicht aber Modellflugzeuge) sind heute in einer modernen Privathaftpflichtversicherung durchweg mitversichert. Einschränkungen, die früher zum Beispiel hinsichtlich der erzielbaren Höchstgeschwindigkeit galten, sind nicht mehr üblich. Die sogenannte Benzinklausel (treffender: Kraftfahrzeugklausel), die Schäden durch Motorfahrzeuge weitgehend ausschließt, gilt für motorgetriebene Modelle also nicht.

Hohes Schadenpotenzial

Hobby-Modellbauer wissen um die Leistungsfähigkeit ihrer kleinen und großen Flitzer. Verbrennungs- oder Elektromotoren erreichen eine Leistung von bis zu fünf Kilowatt, das sind knapp sieben PS. Die Höchstgeschwindigkeit marktgängiger Fahrzeuge liegt bei über 100 km/h, der Weltrekord sogar bei 260 km/h. Ferngesteuerte Modellfahrzeuge gibt es bis zu einem Maßstab von 1:5 – das bedeutet eine Länge von über einem Meter und 10 bis 15 kg Gewicht.

Sie können sich vorstellen, dass so ein Geschoss nicht nur Sachschäden, sondern auch schwere Personenschäden anrichten kann, wenn es außer Kontrolle gerät. Aber auch kleinere Modellautos können zum Beispiel Ursache eines Sturzes sein. Achten Sie deshalb beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung darauf, dass der Gebrauch von Modellfahrzeugen im Vertrag enthalten ist.

Privathaftpflichtversicherung vergleichen

« zurück

Hat Ihnen der Inhalt gefallen?: