Modellflugzeug
Lexikon zur
Privathaftpflichtversicherung
Seit der sehr weiten Verbreitung von Drohnen im Privatbereich hat die Frage einer Versicherung für Modellflugzeuge stark an Bedeutung gewonnen. Modellflugzeuge sind Luftfahrzeuge nach dem Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Der Halter eines Modellflugzeuges haftet nach § 33 LuftVG sogar ohne Verschulden für Schäden, die zum Beispiel beim Absturz des Modells entstehen.
Schon seit 2005 besteht eine Versicherungspflicht nach § 43 LuftVG unabhängig von Größe, Gewicht oder Aufstiegshöhe. Das gilt auch für Modellflugzeuge, die ohne Genehmigung und ohne Sachkundenachweis genutzt werden dürfen. Ausgenommen sind lediglich Spielzeuge, die nur in geschlossenen Räumen verwendet werden.
Versicherte Gefahren beachten
Die Privathaftpflichtversicherung bietet nur in neuen, umfassenden Verträgen Versicherungsschutz für Schäden durch motorgetriebene Modellflugzeuge. Dieser ist in der Regel beschränkt, zum Beispiel auf Modellflugzeuge mit Elektromotoren (nicht aber Verbrennungsmotoren) und einem Gewicht bis fünfhundert Gramm. Auch für Segelflugmodelle ohne Motor gibt es üblicherweise eine Gewichtsbegrenzung, meist fünf Kilogramm, weil darüber hinaus ohnehin eine Genehmigungspflicht besteht.
Bei gewerblicher Nutzung ist auf jeden Fall der Abschluss einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung erforderlich. Diese wird mittlerweile auch als spezielle Drohnenversicherung angeboten. Sie ist auch für Hobbypiloten empfehlenswert, deren Quadro- oder Multicopter nicht mehr unter die Deckung der Privathaftpflichtversicherung fallen. Der gesetzlichen Versicherungspflicht ist damit zu einem relativ günstigen Preis Genüge getan.