Mobiliarverglasung
Lexikon zur
Glasversicherung
Mobiliarverglasung ist der Gegensatz zur Gebäudeverglasung. Gebäude sind Immobilien, also unbewegliche Sachen, Einrichtungsgegenstände werden dagegen als Mobilien, das sind bewegliche Sachen, bezeichnet.
Die Versicherer sprechen meist von einer Haushalt-Glasversicherung, wenn sie eine Pauschalversicherung für alle Verglasungen im privaten Bereich meinen. Sie enthält vor allem die Mobiliarverglasung, bietet aber auch Schutz für die zum Gebäude zählenden Scheiben im Bereich der Wohnung.
Das alles fällt unter die Mobiliarverglasung
Grundsätzlich ist die Versicherung von Mobiliarverglasungen sehr umfassend. Glaseinsätze in Möbelstücken, gläserne Schiebetüren, Glasvitrinen, Aquarien, Bildverglasungen, Spiegel und auch die Tischplatte eines Glastischs zählen beispielsweise dazu. Meist sind auch die Glasscheiben von Öfen und Mikrowellen versichert.
Der Versicherungsschutz kann je nach Vertrag unterschiedlich sein. Scheiben und Platten aus Kunststoff sind in alten bzw. leistungsschwächeren Verträgen nicht mitversichert, in den neueren ab schon.
Generell ausgeschlossen sind optische Gläser (z. B. Brillen und Ferngläser), Geschirr und Trinkgläser, Beleuchtungskörper und Handspiegel. Auch der Versicherungsschutz für Fernseher, Smartphones und Tablets ist in der Regel nur über Spezialversicherungen möglich.