Haustiere
Lexikon zur
Hausratversicherung
Tiere sind zwar nach dem 1990 neu in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügten § 90a BGB keine Sachen, gehören aber in der Hausratversicherung dennoch weiterhin zu den versicherten Sachen. Allerdings ist der Versicherungsschutz auf Haustiere beschränkt.
Die Formulierung ist je nach Bedingungen unterschiedlich. Aktuell bezieht sich der Versicherungsschutz im Allgemeinen auf Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden, zum Beispiel Hunde, Katzen, Vögel und Fische. Steht dagegen wie in dem Schlager von Klaus & Klaus „ein Pferd auf dem Flur“, ist es in der Hausratversicherung nicht versichert.
Versicherte Gefahren beachten
Wie für den restlichen Hausrat besteht auch bei Haustieren Versicherungsschutz nur gegen die im Vertrag genannten versicherten Gefahren. Die Hausratversicherung ersetzt also keine Tierkrankenversicherung und auch nicht die Haftpflichtversicherung für den Tierhalter (Hundehaftpflichtversicherung) oder für andere zahme Haustiere die Privathaftpflichtversicherung).
Sterben Fische, weil das Aquarium ausläuft, ist das zwar ein Leitungswasserschaden, aber die Fische sterben nicht durch das Wasser, sondern durch Wassermangel. Versichert wäre dieser Schaden nur, wenn das Aquarium beispielsweise bei einem Brand zerplatzt oder durch Sturm herunterfällt.