Fahrraddiebstahl
Lexikon zur
Hausratversicherung
Zunächst gilt es, mit einem verbreiteten Missverständnis aufzuräumen: Ein Fahrrad zählt auch ohne besondere Vereinbarung zum Hausrat. Das gilt sogar für E-Bikes, die kein Mopedkennzeichen benötigen. Das Fahrrad ist also gegen alle in der Hausratversicherung versicherten Gefahren ebenfalls versichert. Wird das Fahrrad durch einen Brandschaden beschädigt oder wird es aus der zum Haushalt gehörenden verschlossenen Garage entwendet, sind das ersatzpflichtige Versicherungsfälle.
Nicht erst die häufig angebotene Erweiterung der Hausratversicherung um die Klausel Fahrraddiebstahl macht das Fahrrad also zur versicherten Sache. Die Klausel Fahrraddiebstahl erweitert den Versicherungsschutz vielmehr um die Gefahr einfacher Diebstahl. Wird das Fahrrad also nicht aus der verschlossenen Garage gestohlen (Einbruchdiebstahl), sondern angekettet vor dem Kino oder am Arbeitsplatz, greift die Erweiterung.
Einschränkungen prüfen
Die Erweiterung Fahrraddiebstahl stellt in der Regel nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz bereit. Zwar ist die Nachtzeitklausel (kein Versicherungsschutz zwischen 22 und 6 Uhr, es sei denn, das Fahrrad ist in Gebrauch) aus neueren Verträgen meist gestrichen. Es gibt aber immer noch wesentliche Einschnitte bei der Höhe der Entschädigung.
Je nach Anbieter und Tarif ist Fahrraddiebstahl entweder kostenfrei oder gegen Beitragszuschlag versicherbar. Üblich ist eine Begrenzung zum Beispiel auf 1 % der Hausrat Versicherungssumme. Bei einem Hausrat von 80.000 € sind das gerade einmal 800 €, meist plus 10 % Vorsorge, also 880 €. Das reicht nicht einmal für ein gutes Tourenrad, geschweige denn für ein E-Bike. Außerdem gilt die Entschädigungsgrenze nicht pro Fahrrad, sondern pro Versicherungsfall. Sind also beim Familienausflug mehrere Fahrräder mit einem gemeinsamen Schloss angekettet und werden gleichzeitig gestohlen, steht die Grenze nur einmal zur Verfügung. Sie sollte deshalb entsprechend dem Wert und der Zahl der gleichzeitig genutzten Fahrräder angemessen erhöht werden, um nicht auf einen Teil der Kosten sitzen zu bleiben.