Esel
Lexikon zur
Esel Haftpflichtversicherung
Ein Esel ist kein Haustier im Sinne der Haftpflichtversicherung, auch wenn die Tierart Hausesel heißt und selbst Wikipedia von einem Haustier spricht.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte 2016 über einen solchen Fall zu entscheiden. Das Halten eines Esels fällt nicht unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung, auch wenn er nur zum Spielen für die Kinder da ist, so das Gericht (Aktenzeichen 4 W 977/16, Urteil vom 13. Oktober 2016).
Die Versicherungslösung für Esel, Maultiere und Maulesel ist dieselbe, die auch für Pferde angeboten wird: die Pferdehaftpflichtversicherung.
Unterschiedliche Tarife je nach Risiko
Die Beiträge für die Esel Haftpflichtversicherung des Halters richten sich nach dem vereinbarten Versicherungsschutz, zum Beispiel nach der Deckungssumme, der Mitversicherung des Reitens mit oder ohne Fremdreiterrisiko, von Kutschfahrten sowie des Hengsthalter-Risikos.
Üblicherweise wird auch zwischen privater und gewerblicher Eselhaltung differenziert. Für den zweiten und jeden weiteren Esel gibt es in der Regel einen Rabatt.