Kutschfahrten

 

Lexikon zur

Pferdehaftpflichtversicherung

 

 

Viele Pferdehaftpflichtversicherungen beinhalten, wenn sie nicht explizit als Beistellpferde oder Gnadenbrotpferde genutzt werden, automatisch neben dem Reitrisiko auch das Kutschenrisiko. Ist Ihr Pferd regelmäßig als Zugtier im Einsatz oder bieten Sie sogar gewerblich Kutschfahrten an, sollten Sie unbedingt prüfen, ob der vorhandene Versicherungsschutz ausreicht.

Je nach Zahl der Sitzplätze von Kutsche, Planwagen oder vielleicht auch einem Pferdeschlitten muss die Deckungssumme ausreichend bemessen sein. Sie ist die Obergrenze der Entschädigung in jedem Schadenfall, auch bei mehreren verletzten Personen. Im gewerblichen Bereich richtet sich oft auch der Versicherungsbeitrag nach der möglichen Zahl der Fahrgäste.

Spezielle Kutschenversicherungen mit mehr Leistungen

Bei einigen Versicherern sind auch Haftpflichtversicherungen erhältlich, deren Bedingungen gezielt auf Kutschfahrten abgestimmt sind. Die eigentliche Pferdehaftpflichtversicherung wird meist günstiger, wenn das Reitrisiko ausgeschlossen wird. Hinzu kommt aber eine Absicherung für Schäden durch die Kutsche selbst, also wenn kein Pferd angespannt ist. Die Kutsche könnte zum Beispiel wegrollen, weil Sie vergessen haben, die Bremse anzuziehen. Die Erweiterung der Versicherung ist sehr zu empfehlen, denn bei einer reinen Pferdehaftpflichtversicherungen bleiben erhebliche Deckungslücken.

Schließlich können noch Schäden an der Kutsche selbst entstehen. Diese sind von der Haftpflichtversicherung nicht erfasst, soweit es sich um Eigenschäden handelt. Mit einer Kutschen-Kaskoversicherung sind Sie auch hier auf der sicheren Seite.

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