Deckungszusage

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Mit einer Deckungszusage Ihres Rechtsschutzversicherers sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es um die Übernahme der entstehenden Kosten in einem Rechtsschutzfall geht. Sie müssen jeden Versicherungsfall so schnell wie möglich dem Versicherer melden.

Viele Versicherer stellen eine kostenlose Telefon-Hotline bereit, über die Kunden eine erste Beratung erhalten. Dabei werden auch die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage geprüft, und bei positivem Ergebnis erhalten Sie die gewünschte Deckungszusage. Die Deckungszusage ist in jedem Fall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.

Deckungszusage auch über den Anwalt möglich

Das Einholen der Deckungszusage können Sie auch einem Anwalt überlassen. Erkundigen Sie sich aber vorher, ob er Anwalt diese Extra-Leistung separat abrechnen wird. Diese Kosten wären nämlich in der Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt, und Sie müssten selbst dafür bezahlen.

Die meisten Anwälte bieten die Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung zwar als kostenlosen Service, die Fälle sind aber oft nicht so eilbedürftig, dass Sie nicht vorher selbst mit der Versicherung reden können. Dort kann man Ihnen auf Wunsch auch gleich einen guten Anwalt in Ihrer Nähe empfehlen.

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