Bußgeldverfahren

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Nicht jedes Fehlverhalten verlangt gleich nach dem Strafrecht. Mit einem Bußgeld werden in Deutschland Ordnungswidrigkeiten geahndet, also eher geringfügige Verletzungen rechtlicher Regeln.

Die meisten Menschen werden beim Stichwort Bußgeld wohl an Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung denken, zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Missachten einer roten Ampel. Bußgelder können aber auch in ganz anderen Lebensbereichen verhängt werden, zum Beispiel wenn eine Party zu laut wird, bei illegaler Entsorgung von Hausmüll, einem abgelaufenen Personalausweis oder wenn Sie sich nach einem Umzug nicht rechtzeitig ummelden.

Das Bußgeldverfahren besteht aus höchstens drei Bestandteilen. Die zuständige Verwaltungsbehörde ermittelt im Vorverfahren zunächst den Sachverhalt und ahndet eine festgestellte Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld. Nur wenn der Betroffene Einspruch einlegt, kommt es zum zweiten Schritt, dem Zwischenverfahren. Die Behörde kann über den Einspruch selbstständig entscheiden oder den Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgeben. Der dritte Teil ist ein gerichtliches Verfahren vor unterschiedlichen Gerichten vom Amtsgericht bis hin zum Bundesgerichtshof.

Die Rechtsschutzversicherung unterstützt auch im Bußgeldverfahren

Nicht immer geht es im Bußgeldverfahren um Kleinstbeträge ab fünf Euro. Bußgelder gegen Unternehmen können durchaus Millionenhöhe erreichen. Im Straßenverkehrsrecht können Fahrverbote oder Eintragungen in das Flensburger Fahreignungsregister gravierende persönliche Folgen zum Beispiel für den Arbeitsplatz haben.

Es lohnt sich also, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die das Kostenrisiko in einem Bußgeldverfahren übernimmt. Bußgeldverfahren sind insbesondere in der Leistungsarten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz versichert.

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