Ordnungswidrigkeiten - Rechtsschutz

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

Mit dem Recht der Ordnungswidrigkeiten kommen die meisten Menschen im Straßenverkehr in Berührung. Zu schnell gefahren, den Sicherheitsgurt nicht angelegt, nur mal ganz kurz während der Fahrt auf das Mobiltelefon geschaut, das Licht am Fahrrad defekt, und schon droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld, wenn man erwischt wird.

Ordnungswidrigkeiten gibt es aber auch in anderen Lebensbereichen. Wird die Gartenparty zu laut, kann der unzulässige Lärm als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Haben sich Bürger nach einem Umzug nicht rechtzeitig umgemeldet oder einen abgelaufenen Personalausweis nicht erneuert, darf die Behörde ein Bußgeld verhängen. Auch das illegale Entsorgen von Müll oder die leichtfertige Steuerverkürzung sind Ordnungswidrigkeiten.

Kein Versicherungsschutz für Falschparker

Im Gegensatz zum Straf-Rechtsschutz gilt die Leistungsart Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz auch für den Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Tat. Fühlt sich der Versicherte also zu Unrecht mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld belegt, kann er dagegen vorgehen – das Kostenrisiko trägt die Rechtsschutzversicherung über die Leistungsart Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. So kann beispielsweise ein Messfehler bei einer Radaranlage überprüft werden.

Ein wichtiger allgemeiner Ausschluss ist aber zu beachten: Verkehrsverstöße beim Halten und Parken fallen grundsätzlich nicht unter die Rechtsschutzversicherung. Mit einer solchen Regelung werden kostenintensive Auseinandersetzungen um kleinste Beträge vermieden, die die Beitragszahler unnötig belasten würden.

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