Beratungs - Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts - und Erbrecht

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

Im Familienrecht geht es nicht nur um Trennung, Scheidung und Unterhalt. Auch Erbangelegenheiten oder die Betreuung älterer Menschen sind häufig Grund für Streit in der Verwandtschaft. Eine qualifizierte anwaltliche Beratung kann einen großen Vorteil für Sie bedeuten. Fragen der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind ebenfalls im Familienrecht anzusiedeln.

Die Leistungen der Rechtsschutzversicherung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht sind bei den meisten Versicherern jedoch auf eine einmalige anwaltliche Erstberatung beschränkt. Dies ist ein wichtiger Unterschied gegenüber anderen Leistungsarten, in denen auch sonstige Tätigkeiten eines Anwalts und die Vertretung vor Gericht mitversichert sind.

Schutz für Gerichtsverfahren beschränkt auf Teilbereiche

Die vollständige Mitversicherung des Familienrechts in der Rechtsschutzversicherung würde angesichts langwieriger Scheidungs- und Unterhaltsverfahren zu völlig unattraktiven Beiträgen in der Rechtsschutzversicherung führen und somit viele vor einem Vertragsabschluss abschrecken. Daher haben die Versicherer die Leistung hierfür entsprechend reduziert, um die Beiträge auch weiterhin bezahlbar zu gestalten.

Trotz der Einschränkungen ist der Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht ein sehr sinnvoller Baustein der privaten Rechtsschutzversicherung. Manche Versicherer bieten sogar eine Deckung für Teilbereiche, etwa für das Erbrecht oder bei einer Scheidung.

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