Beitragserhöhung

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Neben stetig steigenden Ausgaben für Anwälte, Gerichte, Zeugen und Gutachter, nimmt auch die Anzahl von Rechtsstreitigkeiten laufend zu. Um diese Kostensteigerungen aufzufangen und somit den Geschäftsbetrieb sicher zu stellen, bleibt der Rechtsschutzversicherung nur die Möglichkeit einer Beitragserhöhung.

Eine Beitragserhöhung kann durch den Versicherer aber nicht willkürlich vorgenommen werden. Unabhängige Treuhänder prüfen für alle Anbieter einer derartigen Police jedes Jahr, wie sich die Kosten für rechtliche Streitigkeiten in ganz Deutschland entwickeln und geben dann für verschiedene Vertragsformen getrennt Empfehlungen wie hoch eine Beitragserhöhung ausfallen kann. Die Anbieter einer Rechtsschutzversicherung können dann frei entscheiden, ob Sie die Beiträge entsprechend anpassen wollen und wenn ja wie hoch. Dies kann aber maximal nur so hoch sein wie der Treuhänder dies vorgibt.

Kann ich meine Rechtsschutzversicherung nach einer Beitragserhöhung kündigen?

Erhöht der Versicherer die Beiträge, nicht aber die Leistungen, können Sie eine außerordentliche Kündigung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung vornehmen. Auf dieses Recht muss der Versicherer Sie schriftlich hinweisen. Manchmal passiert dies nur kleingedruckt oder auf der Rückseite der Rechnung um Sie nicht auf die Idee zu bringen den Anbieter zu wechseln. Daher sollten Sie dies detailliert prüfen. Unsere Musterkündigung hilft Ihnen dabei den Wechsel vorzunehmen.

Bevor Sie aber gleich die Kündigung los schicken sollten Sie zusätzlich prüfen, ob Sie bisher Ihre Rechtsschutzversicherung bereits in Anspruch genommen haben. Falls ja und Sie die Details nicht genau kennen, fordern Sie telefonisch einen kostenfreien Schadensverlauf bei der Versicherung an. Hier wird detailliert dargestellt, welche Art von Schäden es waren und welche Kosten dabei entstanden sind.

Bei zwei oder mehr Schäden innerhalb der letzten 5 Jahren kann es schwierig werden einen Folgevertrag zu finden. Daher sollten Sie vor der Kündigung prüfen, ob der neue Anbieter Sie überhaupt annimmt. Falls nein, bleibt Ihnen vorerst nur die Möglichkeit auf eine Kündigung zu verzichten und beim bisherigen Anbieter zu bleiben.

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