Antiquitäten
Lexikon zur
Hausratversicherung
Hierunter versteht der Hausratversicherer ganz pauschal alle Sache, die älter sind als hundert Jahre. Antiquitäten gehören zu den Wertsachen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich einen besonderen Wert darstellen.
Eine Ausnahme sind lediglich Möbelstücke. Sie gelten unabhängig vom Alter nie als Antiquitäten. Ein zweihundert Jahre alter Bauernschrank ist für die Hausratversicherung also ein ganz normales Möbelstück. Der Grund: Möbel werden bei einem Einbruch wegen ihrer Größe und ihres Gewichts nur selten gestohlen. Sie sind eher durch Feuer und Wasser bedroht, genau wie jedes andere Möbel.
Entschädigungsgrenzen gegebenenfalls anpassen
Für Wertsachen gelten besondere Entschädigungsgrenzen. Üblich sind zum Beispiel 20 % der Versicherungssumme. Haben Sie viele Antiquitäten oder andere Wertsachen wie Schmuck oder Bargeld? Die Entschädigungsgrenze kann angehoben werden. Dafür sind Beitragszuschläge und eventuell besondere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.