Bargeld

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Bargeld gehört in der Hausratversicherung zu den Wertsachen und ist deshalb nur begrenzt mitversichert. In den üblichen Tarifen gibt es zwei Entschädigungsgrenzen. Zunächst existiert eine prozentuale Begrenzung, zum Beispiel 20 % der Versicherungssumme, gilt für Bargeld und alle anderen Wertsachen (zum Beispiel Schmuck und Antiquitäten) zusammen. Sie kann gegen Mehrbeitrag erhöht werden. Eventuell verlangt der Versicherer zusätzliche Sicherungsmaßnahmen wie Fenstergitter oder eine Einbruchmeldeanlage, wenn sehr hohe Werte zusammenkommen.

Viel Bargeld nur im Tresor

Die zweite Grenze in Euro gilt für Bargeld, das sich außerhalb eines qualifizierten Behältnisses befindet. Vereinbart sind meist Beträge zwischen 1.000 und 2.000 €. Höhere Bargeldbestände sollten nicht zu Hause verwahrt werden. Wer regelmäßig viel Geld im Haus hat, sollte sich einen Stahlschrank mit 200 kg Mindestgewicht oder einen eingemauerten Stahlwandschrank anschaffen. Für Bargeld unter einem anerkannten Verschluss gilt nämlich nur die allgemeine Entschädigungsgrenze.

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