Weiderisiko
Lexikon zur
Pferdehaftpflichtversicherung
Das Weiderisiko gehört zu den Grundbestandteilen jeder Pferdehaftpflichtversicherung. Gemeint sind mit diesem Begriff alle Gefahren, die von dem Tier ausgehen, wenn es sich auf der Weide oder im Offenstall befindet. Das ist nicht nur der klassische Ausbruch aus der Umzäunung, sondern beispielsweise auch Verletzungen, die bei Konflikten mehrere Tiere untereinander entstehen. Der Versicherungsschutz für das Weiderisiko bezieht sich auch auf den Hin- und Rückweg.
Rechtliche Fallstricke aus der Gefährdungshaftung
Der Pferdehalter haftet für solche Schäden ohne eigenes Verschulden, bei sogenannten Luxustieren, die nicht seinem Beruf oder Gewerbe dienen, sogar ohne Entlastungsmöglichkeit. Die Haftungsfrage ist aber nicht so klar, wie es im ersten Moment scheinen mag. Gerade in Zusammenhang mit dem Weiderisiko werden viele Rechtsstreitigkeiten geführt.
Was ist zum Beispiel, wenn ein Pferd verletzt auf der Weide vorgefunden wird, aber nicht klar ist, welches andere Pferd den Schaden verursacht hat? Oder wenn zwei Tiere sich gegenseitig verletzen? Oder wenn mehrere Pferde gemeinsam ausbrechen und Schäden anrichten? Die Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich. Manche Versicherer schreiben in ihren Bedingungen vor, wie der Weidezaun beschaffen sein muss. Die Sorgfaltspflichten beschränken sich aber nicht auf die Umzäunung der Weide, hat der Bundesgerichtshof 2009 festgestellt.
Kein Problem, wenn Sie als Pferdehalter den Überblick über Gesetze und Rechtsprechung verloren haben. Erste Aufgabe Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung ist es, die Grundlage der gegen Sie erhobenen Ansprüche zu prüfen. Geld fließt an den Geschädigten nur, wenn auch Sie zahlen müssten. Ansonsten wehrt der Versicherer die unberechtigten Ansprüche ab und sorgt damit nicht nur für Gerechtigkeit, sondern auch für ein günstiges Beitragsniveau.