Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

 

Lexikon zu

Versicherungen allgemein

 

Das Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz oder kurz VVG) ist die wichtigste Gesetzesgrundlage des Versicherungsvertrags. Es ergänzt das allgemeine Schuldrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) um die Besonderheiten des Versicherungsvertrags.

Zwar gibt es im VVG Regelungen für einzelne Versicherungszweige, detaillierte Bestimmungen, zum Beispiel die Definition versicherter Gefahren, finden sich aber in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Reform nach hundert Jahren

Das VVG stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1908. Nach hundert Jahren war eine umfassende Reform fällig, die 2008 in Kraft getreten ist. Neuere Rechtsprechung war einzuarbeiten, und auch die Harmonisierung der Gesetze in Europa erforderte Anpassungen.

Viele Vorschriften sind heute verbraucherfreundlicher als in der alten Fassung des VVG. Zum Beispiel gibt jetzt zahlreiche Informationspflichten, ein Kündigungsrecht für den Versicherungsnehmer spätestens nach drei Jahren (siehe Laufzeit) und deutliche Einschränkungen, wenn der Versicherer sich nach der Verletzung von Obliegenheiten auf Leistungsfreiheit berufen will.


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